Animal Hoarding | Tierheim 'aktion tier Zossen'

Animal Hoarding - Fall Brandenburg Schöneiche

Auf einem abgelegenen Grundstück im brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming werden über 120 Tiere unter überwiegend schlechten Bedingungen gehalten. Schon von außen wirkt das Gelände mit dem kleinen Stallgebäude, mehreren Containern sowie zahlreichen Zwingern, Gehegen und kleinen Unterständen ungepflegt und chaotisch. Überall liegen Gerätschaften, Möbel und Müll herum. Alles ist kaputt und dreckig.

Diese Hunde können einem nur leidtun. Foto: © aktion tier

Rechtliche Vorschriften scheinen den Tierhalter wenig zu interessieren. Zumindest sollen von den insgesamt 9 überwiegend großen Hunden die meisten nicht ordnungsgemäß gemeldet gewesen sein. 5 Vierbeiner leben dauerhaft in Zwingern, die zum Teil nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein über 10 Jahre alter Kangal wird an einer Kette gehalten, obwohl die Anbindehaltung von Hunden, egal in welcher Form, ab dem 1.1.2023 verboten ist. Außerdem hat die Hütte, die dem betagten Tier zur Verfügung steht, ein defektes Dach und ist nicht wärmegedämmt. Zwei gemeinsam eingesperrte ältere Herdenschutzhunde sind in einem extrem schlechten Pflegezustand. Ihr struppiges, verfilztes Fell kann seine wichtige Schutzfunktion nicht mehr erfüllen, verursacht Juckreiz und begünstigt Parasitenbefall.

Des Weiteren wurden 2 Emus, etwa 15 Hühner, 13 Gänse und ca. 60 Enten festgestellt, die alle nicht artgerecht gehalten werden. Den Wasservögeln steht kein Badewasser zur Verfügung. Enten und Gänse benötigen dies jedoch, um ihr Gefieder zu reinigen und andere, an Wasser gebundene Verhaltensweise auszuleben. Außerdem ist der mit Tierfäkalien verunreinigte, matschige Boden unhygienisch und begünstigt die Ausbreitung von Krankheiten.

Die in einem separaten, sehr kleinen Gehege eingesperrten Braut- und Mandarinenten wurden sehr wahrscheinlich kupiert. Die beiden Wildentenarten sind sehr freiheitsliebend. Das Verharren am Boden in einem verdreckten Gehege kann nur bedeuten, dass die Vögel nicht fliegen können. Das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Außerdem gibt es auf dem Grundstück 2 Weißwangengänse und 3 Nilgänse, deren Haltung verboten ist.

Wie zu erwarten entspricht auch die Haltung der beiden Emus nicht den in einem Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft festgelegten Mindestanforderungen. Es fehlen unter anderem ein Badebecken und ein trockener Sandbadeplatz. Auch der vorgeschriebene Stall ist nicht vorhanden, so dass die empfindlichen Vögel bei Schnee und Kälte draußen stehen müssen.

Des Weiteren werden auf einer angrenzenden Weide ca. 20 Zwergschafe gehalten. Ein Großteil der Herde wurde entgegen der gesetzlichen Vorschrift im vergangenen Jahr oder auch noch länger nicht geschoren. Die dicken, stark verfilzten Wollvliese schränken die Tiere in ihrer Beweglichkeit ein und begünstigen Hauterkrankungen sowie Parasitenbefall.

Als wäre das alles noch nicht genug, leben auch noch 2 Großpferde und ein kleines Pony auf dem Gelände. Sie haben zwar eine Weide zur Verfügung, müssen jedoch bei schlechtem Wetter mit einem zugigen Unterstand vorliebnehmen, da ein richtiger Stall nicht vorhanden ist.

aktion tier stuft diesen Fall als Animal Hoarding ein, da eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an Tieren nicht tierschutzkonform gehalten wird. Unserer Anzeige bei mehreren zuständigen Behörden im November 2022 folgte eine weitere Anzeige im Januar 2023. Bisher haben wir leider den Eindruck, dass der Tierhalter weiterhin tut (und vor allem lässt), was ihm gefällt. Wir haben angeboten, im Falle einer Beschlagnahmung bei der Unterbringung zu helfen und hoffen, dass nun endlich Maßnahmen ergriffen werden, um den Tieren nachhaltig zu helfen.

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.